Im Jahre 1708 kam es durch einen Gnadenerlass des Erzherzogs von Braunschweig und Lüneburg Georg Ludwig zur Gründung einer reformierten Gemeinde in Hannoversch Münden. Da die Stadt zum evangelischen Königreich Hannover gehörte, waren die Einwohner als Untertanen ebenfalls evangelisch.

Die Gemeindegründung war nur unter bestimmten Bedingungen gestattet worden. Eine wesentliche Auflage war die „Unscheinbarkeit“ des Kirchengebäudes, um so keinen Anstoß gegenüber der Lutherischen Kirche zu erregen. Die Kirche wurde ohne äußerliche Zeichen eines Gotteshauses im Barock etwa 1710/1711 als zweigeschossiges Fachwerkhaus mit vorgekragtem Zwerchhaus (Kleingiebehaus) gestaltet, so dass sie sich unauffällig dem Straßenbild anpasste.

♿ barrierefrei, linke Toreinfahrt über den Innenhof rückwärtig

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